Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge der German Truck Parts GmbH (in Gründung), Brinkweg 8, 59227 Ahlen (nachfolgend „GTP“), über den Verkauf und die Lieferung von Fahrzeugteilen, Austauschaggregaten und Nutzfahrzeugen sowie über damit verbundene Leistungen (Teilesuche, Beschaffung, Exportabwicklung).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn GTP ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn GTP in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefert.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Käufer.
§ 2 Angebot & Vertragsschluss
- Angebote von GTP sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung von GTP oder durch Lieferung der Ware zustande.
- Für die Richtigkeit der zur Teile-Identifikation übermittelten Angaben (z. B. OEM-Nummer, Fahrgestellnummer, Fotos) ist der Käufer verantwortlich. Beruht eine Fehllieferung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Käufers, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.
- Die Beschaffung von Sonderteilen und schwer verfügbaren Positionen erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Vorlieferanten von GTP.
§ 3 Preise & Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager Ahlen (EXW Ahlen, Incoterms® 2020), ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen und sonstiger Abgaben.
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen erfolgt die Lieferung nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Käufer die hierfür erforderlichen Nachweise (insbesondere gültige USt-IdNr. bzw. Ausfuhr- und Gelangensnachweise) erbringt. Andernfalls ist GTP berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen gegen Vorkasse. Lieferung auf Rechnung ist nach positiver Bonitätsprüfung möglich; Rechnungen sind dann innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Lieferung, Versand & Gefahrübergang
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Käufer über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers. Abweichende Incoterms® gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Höhere Gewalt und sonstige von GTP nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, behördliche Maßnahmen, Störungen der Lieferkette) verlängern die Lieferfrist angemessen.
- Gerät der Käufer in Annahmeverzug, ist GTP berechtigt, Lagerkosten in angemessener Höhe zu berechnen.
§ 5 Export, Zoll & Sanktionen
- GTP übernimmt auf Wunsch die Ausfuhrabwicklung einschließlich Exportdokumentation und Ausfuhranmeldung. Für Einfuhrgenehmigungen, Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben im Bestimmungsland ist der Käufer verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Vorschriften des nationalen, europäischen und internationalen Außenwirtschafts- und Exportkontrollrechts einschließlich der Sanktions- und Embargobestimmungen einzuhalten und die Ware nicht an gelistete Personen oder in Länder bzw. Verwendungen zu liefern, für die Beschränkungen gelten.
- GTP ist berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, soweit ihr Hindernisse aufgrund außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften oder Sanktionen entgegenstehen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von GTP.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt GTP bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. GTP nimmt die Abtretung an.
- Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt GTP Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen Sachen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, gibt GTP auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl frei.
§ 7 Gebraucht- & Austauschteile
- Gebrauchtteile werden in dem bei Vertragsschluss beschriebenen Zustand verkauft. Die Zustandsbeschreibung stellt keine Garantie im Sinne von § 443 BGB dar.
- Bei Austauschteilen ist der Käufer verpflichtet, das zerlegungsfähige, vollständige und nicht durch Unfall, Frost oder unsachgemäße Behandlung beschädigte Altteil innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung frachtfrei an GTP zurückzusenden. Bis zur Rückgabe kann GTP einen Altteilpfand berechnen, der nach Eingang und Prüfung des Altteils erstattet wird.
§ 8 Untersuchungs- & Rügepflicht
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel, Transportschäden, Falsch- und Minderlieferungen innerhalb von fünf Werktagen in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Transportschäden sind zusätzlich auf dem Frachtbrief zu vermerken.
§ 9 Mängelansprüche
- Bei Mängeln leistet GTP nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Neuteilen beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Bei Gebrauchtteilen und gebrauchten Nutzfahrzeugen ist die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Austauschteilen gilt die im Angebot genannte Frist.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßem Einbau, fehlerhafter Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel. Der Einbau hat durch einen Fachbetrieb zu erfolgen.
- Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen des § 10 Abs. 2.
§ 10 Haftung
- GTP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet GTP nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Ausfall- und Standzeiten von Fahrzeugen und entgangenen Gewinn, ist – außer in den Fällen der Abs. 1 und 2 – ausgeschlossen.
§ 11 Rücksendungen
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern nicht. Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung in Textform, in ungebrauchtem Zustand und in der Originalverpackung. GTP ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Elektrische Bauteile, Sonderbestellungen und speziell beschaffte Teile sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 12 Nutzfahrzeughandel
- Für den An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen und Anhängern wird jeweils ein gesonderter Kaufvertrag geschlossen; ergänzend gelten diese AGB.
- Gebrauchte Nutzfahrzeuge werden – soweit nicht anders vereinbart – unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft. Angaben zu Laufleistung, Baujahr und Ausstattung beruhen auf den Unterlagen bzw. Angaben des Vorbesitzers, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert werden.
- Bei Ankauf von Fahrzeugen versichert der Verkäufer, dass er Eigentümer ist, das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist und alle ihm bekannten Mängel und Unfallschäden offengelegt wurden.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von GTP in Ahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz von GTP. GTP ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026